Muster eines Schiedsgutachenvertrages

Formelles und inhaltliches Muster-PDF-Datei (das Muster basiert auf einem PV-Projekt und muss für ein IT Projekt sinngemäß angepasst werden)
Dinge die geregelt werden müssen, damit eine Verbindlichkeit erreicht werden kann...

Motivation für Schiedsgutachten

Streit, Eskalation und Zerrüttung bringen einen selten näher ans gewünschte Ziel und den erwarteten Nutzen einer Investition.
Wenn Uneinigkeiten über inhaltliche Aspekte eines IT-Projektes herrschen, ist oftmals die fachmännische Sicht von Außen das Korrektiv um einen Konflikt konstruktiv, zielgerichtet aufzulösen und den eigentlich beabsichtigten Nutzen zu ereichen.

Schiedsgutachten werden aufgrund einer vorherigen Vereinbarung (z.B. Klausel im Vertrag, fragen Sie nach Mustervorlagen) der Parteien angefertigt, wenn Probleme nicht mehr unter den Parteien eigenständig und gemeinsam gelöst werden können.
Sofern eine Schiedsgutachtenabrede im Vertrag enthalten ist, sind die Ergebnisse des Verfahrens für die Parteien bindend und rechtsverbindlich. Ziel ist es, dass der von beiden Seiten akzeptierte Sachverständige in Form eines Schiedsgutachtens eine Einigung herbeiführt ohne lange Verfahrenzeiten, starre Verfahrensformen und ohne das Gerichte bemüht werden müssen.
Eine Schiedsgutachtenentscheidung lässt - obwohl im Regelfall verbindlich - im Einzelfall die gerichtliche Überprüfung offen, sofern grobe Fehler erkennbar sind oder Verletzungen des Schiedsgutachtenvertrages vorliegen.

Diese fachliche (nicht juristische) Schiedsrichterfunktion ist nachweislich erfolgversprechend, da hier den Parteien ein Weg angeboten wird, durch eigenes Mitwirken, ohne Prozessrisiken, lange Laufzeiten und hohe Verfahrenskosten den Konflikt zu entschärfen und den Streit auf das technisch notwendige zu beschränken. Bei einem Schiedsgutachten ist die formaljuristische Begleitung durch Anwälte der Parteien (entsprechend dem Schiedsgericht) unüblich, da primär technische Sachverhalte zu beurteilen sind.


Das Honorar für einen Schiedsgutachter kann - wie bei privaten Aufträgen - zum Zeitpunkt der Vertragsschließung (Schiedsgutachtenvereinbarung) festgelegt werden (meist Stundenhonorar). Der eigentliche Schiedgutachten-Vertrag wird aber erst wirklich geschlossen, wenn tatsächlich ein Schiedsgutachter angerufen und ernannt wird. Da dies durchaus stark zeitversetzt zur Vertragsschließung erfolgen kann, ist die vorherige Fixierung des Honorars nicht zweckmäßig.

Im Regelfall (bei den meisten Verträgen) wird diese Sicherung niemals benötigt, damit werden also vorweg auch keinerlei Kosten erzeugt. Trotzdem hat man oftmals den Zusatznutzen, dass durch die Anwesenheit der Klausel, die Sorgfalt, Genauigkeit und Mühe bei der Vertragsabwicklung beidseitig positiv beeinflusst wird.
Sollte es trotz aller Sorgfalt einmal zur Anrufung des Schiedsgutachters kommen, sind Aufwandsabrechnungen für Zeiteinheiten der Bearbeitung (Stunden, die nachgewiesen sein sollten) als Honorar üblich.
In den überwiegenden Fällen sind diese Kosten deutlich günstiger als alle Aufwendungen (Zeit & Geld) in einem Rechtsstreit.
Ein großer Vorteil des Verfahrens ist die gewonnene (kalkulierbare) Zeit, zudem bleibt das Verhältnis zwischen den Beteiligten oft intakt oder es kann befriedet werden.
Eine Schlichtung kann in Einzelfällen zunächst informell vorgeschaltet sein und sowohl unter den Parteien eigenständig als auch unter Hilfe des Sachverständigen erfolgen, um primär das Streitpotenzial zu entspannen und die Schnittmengen auszuloten.  <<§WU-2018§>>

Ein Schiedsgerichtsverfahren hingegen ist formell und muss mit juristischer Begleitung ablaufen, da Verfahren der Prozessordnung Anwendung finden. Schiedsgerichte bestehen aus mindestens 3 Personen. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts erhält verbindlichen Charakter und dies wird zu Beginn des Verfahrens bereits durch die beteiligten Parteien anerkannt. Ein technischer Sachverständiger ist dabei in der Regel ein Beisitzer des Schiedsgerichts, kann das Verfahren aber nie allein betreiben.

Unser Anliegen: Konflikte bereits im Vorfeld, soweit möglich, auszuschließen!
Ein fachlich gutes, solides Fundament trägt auch unterschiedliche Sichtweisen. Wenn Reibung entsteht, sollten für einen Bedarfsfall bereits konstruktive Konfliktlösungsmethoden vorbereitet sein.

Wer sind wir? Das sind vier derzeit im Kammerbezirk der IHK Hannover öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für verschiedene Gebiete der elektronischen Datenverarbeitung (IT) und Photovoltaik (PV).

Wir sind eine fachlich orientierte Arbeitsgruppe und keine partnerschaftliche oder organisationsrechtliche Gesellschaft oder Sozietät.

Warum gemeinsam? Weil dadurch eine Gewähr der breiten Abdeckung verschiedenster Fachdisziplinen gewährleistet ist. Die Ansprache eines Sachverständigen dieser Gruppe reicht für die fachkompetente Einordnung und ggf. Weiterleitung von IT-Problemlagen. Nur selten ist eine individuelle Unterbeauftragung - die von uns selbständig übernommen wird - erforderlich. Die Abstimmung innerhalb der Gruppe hat sich als ein äußerst befruchtendes Element erwiesen, was in Ihrem Sinn effektiv zum Einsatz kommen kann. <<§WU-2018§>>

Was wollen wir? Ihrem Betrieb, ihren Mitgliedern, Ihnen selbst oder der betroffenen Firma eine bedarfsgerechte, sach- und fachkompetente Hilfe sein, gemeinsam wieder in die richtige Spur zurück zu finden, falls die Orientierung mal verloren gegangen ist oder Sie sofort mit einem Projekt zielgerichtet und sachkompetent beginnen möchten. Insbesondere möchten wir die Sinne schärfen für präventive Maßnahmen, also IT-Projekte nutzungsgerecht zu managen bzw. eine nicht-juristische, kooperative (schlichtende) Konfliktlösung anbieten zu können, die im Bedarfsfall schnell und ergebnisorientiert (am Nutzen der IT orientiert) eingesetzt wird, aber - sofern der Bedarf überhaupt entsteht - bis zu diesem Zeitpunkt kaum tatsächliche Kosten verursacht.

Wie machen wir das? Durch eine informelle Arbeitsgruppe (AG-P&S) haben wir bereits über die IHK in Hannover eine Initiative ins Leben gerufen, die unter dem Motto "Prävention und Schlichtung" den Charme von außergerichtlichen und vorbeugenden Maßnahmen bei der Projektbegleitung beim IT-Einsatz herausstellt. Bei der IHK in Hannover fand hierzu eine durch die 4 Arbeitsgruppenmitglieder durchgeführte Info-Veranstaltung statt.
- Einen Einblick in die Vortragsthematik können Sie gerne anfordern (Kontaktformular)-
Vielleicht ist ein ähnlich gelagertes Thema auch für Sie interessant, deshalb suchen Sie den Kontakt zu uns.

Warum machen wir das? Durch die Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger werden wir oft erst dann durch Gerichte zu Rate gezogen, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt (das Projekt gescheitert ist) und wir aufgerufen werden, die "Trümmer" zu analysieren. Dies ist nicht selten nach mehreren Jahren erst der Fall, weil die juristische Alternative der Konfliktklärung zeitintensiv und meist nur noch an monetären Interessen orientiert ist. Das, was im Kern mit dem Einsatz der IT oder der PV bezweckt werden sollte, gerät aus dem Fokus. In wenigen Fällen haben wir bisher schlichtend wirken können, da wir im Regelfall zu spät hinzugezogen wurden bzw. im Verfahren eingeschaltet werden. Jedoch die wenigen Fälle bisher signalisieren uns einerseits einen wesentlich höheren Grad der Zufriedenheit (allseits) und andererseits erlauben sie es, mit einem eingeschlagenen Weg durch leichte Korrekturen an ein erfolgreiches Ende zu gelangen. IT Projekte haben einen beschleunigten Puls und tendenziell einen kürzeren Lebenszyklus als andere Investitionsgüter. Genau aus diesem Grund sind die Verfahrenszeiten und Werkzeuge der Jurisprudenz typischerweise Gift für den erfolgreichen Einsatz und Nutzen der beabsichtigten IT-Projektergebnisse.

Was passiert konkret? Informationen streuen und verbreiten in Veranstaltungen, Artikeln und Vorträgen, wobei wir umfassend über die Problemlage aus unserer Erfahrung im ersten Schritt berichten. Bei konkretem Bedarf aus Ihren Fachabteilungen bzw. Ihrer Mitgliedergemeinde kann eine Problemanalyse erfolgen, Maßnahmen beschlossen werden und das Ausmaß einer sachverständigen Beratung fixiert werden. Schließlich sollte zukünftig das Bewusstsein in allen Vertragsgestaltungen Ihrer Abteilungen/ Mitarbeiter/ Lieferanten oder Mitglieder für neue Investitionen diesbezüglich geschärft werden und unsere Anmerkungen, Ratschläge und Erfahrungen zu Ihrem Nutzen mit verarbeitet werden.
Was sollten Sie bereits jetzt beachten? Nehmen Sie eine "Schiedsgutachtenabrede" mit in Ihre zukünftigen Projektverträge für signifikante IT-Investitionen auf. Wie? Eine mögliche Vorlage zu ihrer Verwendung.

Nutzen Sie diesen Sicherungsmechanismus für Ihre wichtigen IT-Projekte (auch übertragbar auf andere Projekte)!

Der präventive Schutz kostet wesentlich weniger, als der langwierige, aufreibende und teurere Weg durch die Instanzen.

Was können Sie von uns nicht erwarten? Wir wollen, können und dürfen keine juristische Beratung durchführen; was jedoch die meisten Betriebe bereits hinreichend durch ihren eigenen Rechtsbeistand abgedeckt haben sollten.